SVO-FSO Schutzkonzept für Osteopathie-Praxen unter COVID-19 als Basis für die Betriebsführung ab dem 26.10.2020 (Version 3.1):
„Es ist unsere Pflicht, auch in den öffentlich zugänglichen Bereichen der Praxis (z.B. im Eingangsbereich) die Maskenpflicht durchzusetzen.
Für den Bereich des Behandlungszimmers (kontrollierter Zugang) gibt es keine gesetzliche Pflicht. Wir empfehlen als Berufsverband trotzdem dringend, zum Schutz unserer Mitglieder und der Patient*innen, diese Pflicht zum Maskentragen während der Behandlung vorzusehen. Dies bewahrt Therapeut*innen in der Regel auch davor, nach Behandlung einer infizierten Person in die Quarantäne zu müssen.“
Wir bitten Sie, nach dem Betreten der Praxis, die Hände zu waschen oder/ und zu desinfizieren.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit
November 2020
Bring-Dich-in-Schwung-.pdf
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Ernährung_Vitalstoffe.pdf
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Beruhige_Dich_Tee.pdf
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Gemmomittel.pdf
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Atemtechnik-4-7-8.pdf
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